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Willensvollstreckung

Bei komplizierten Testamenten oder Ehe- und Erbverträgen ist es empfehlenswert, einen Willensvollstrecker einzusetzen. Eine neutrale, nicht betroffene oder begünstigte Stelle soll die Erbteilung vornehmen können und dafür sorgen, dass alle Vorkehrungen eingehalten werden.